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- Buch - Befreiung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
- Verfassungswidrigkeit der Urteile des BSG vom 3. April 2014 / Gesetzesvorschläge
- BSG zum Befreiungsrecht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI
- Prüfungsgegenstand des Merkmals „wegen der“ in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI
- Unzulässige Fixierung des anwaltlichen Berufsbildes durch die DRV Bund
- Sonstige Anmerkungen und Aufsätze des Betreibers
- Relevante Gerichtsentscheidungen
- Literaturbeiträge und sonstige Nachweise
- Diskussion - Begründungen und Argumente der DRV Bund
- Nr. 1 - Objektiv zwingende Erforderlichkeit der Qualifikation als Volljurist
- Nr. 2 - RA-Zulassung nach erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit im Unternehmen
- Nr. 3 - Tarifliche Eingruppierung
- Nr. 4 - Bezeichnung als Volljurist, Sachbearbeiter, Mitarbeiter o.ä. im Arbeitsvertrag
- Nr. 5 - Die im Unternehmen ausgeübte Tätigkeit sei mit dem Anwaltsberuf unvereinbar
- Nr. 6 - Führen von Vergleichverhandlungen sei keine Rechtsgestaltung
- Nr. 7 - Betätigung von in der Steuerberatung der WP-/StB-Gesellschaften angestellten Anwälten sei vo
- Nr. 8 - Syndikus werde als solcher nicht anwaltlich tätig; Prinzip der Über- und Unterordnung
- Nr. 9 - Keine anwaltliche Betätigung, wenn viele von den ausgeübten Tätigkeiten der Rechtsberatung u
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14.05.2015: Darin befindet sich auch eine kurze Stellungnahme zum verfassungsrechtlich extrem kritischen Referentenentwurf des "Syndikusgesetzes".